ALLGEMEINES ZIVILRECHT, KAUF, MIETE

 

Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts bin ich für Sie insbesondere in den Bereichen Kaufrecht, Mietrecht und sonstige zivilrechtliche Auseinandersetzung tätig.


Im Kaufrecht bezieht sich dies insbesondere auf die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen oder der Geltendmachung von Vertragsrücktritten.


Im Mietrecht vertrete ich Vermieter und Mieter bei Fragestellungen zur Kündigung, Abmahnung oder Mieterhöhung so wie in der Durchsetzung von Räumungsstreitigkeiten.


Darüber hinaus berate und vertrete ich meine Mandanten auch in sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten.