ARBEITSRECHT
Im Gebiet Arbeitsrecht verfüge ich über die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1998. Als Fachanwalt unterliege ich einer ständigen Fortbildungspflicht, so dass mein Fachwissen stets auf aktuellem Stand ist.
Ich berate und vertrete im Arbeitsrecht Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dies betrifft insbesondere Kündigungsstreitigkeiten, Abfindungen, Lohnstreitigkeiten, Urlaubsfragen, Entwurf und Beratung zu Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Abmahnungen und sonstige arbeitsrechtliche Problemstellungen unter Einschluss der hiermit verbundenen Fragestellungen in den Bereichen Sozialversicherung und Steuerrecht.